NEWS!! Deutschland Filesharer...

  • Wusste nit wohin damit

    Einfache Info für Alle, welche am Downloaden sind:


    Justiz verschont ab sofort Raubkopierer


    Schwere Schlappe für die Musik- und Filmindustrie: Die Staatsanwaltschaften mehrerer Bundesländer weigern sich seit einigen Wochen, kleine Raubkopierer zu verfolgen. Grundlage sind Leitlinien der Generalstaatsanwälte. Die Musik- und Filmindustrie ist entsetzt – und pocht weiter auf ein hartes Vorgehen.

    Im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen aus dem Internet wollen die Strafverfolger in vielen Bundesländern einem Medienbericht zufolge nur noch gegen große Internet-Piraten vorgehen und die Masse der Tauschbörsennutzer in Ruhe lassen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, empfahlen etwa die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ihren Internetfahndern Mitte Juli, nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Netz zu verfolgen. Nach ähnlichen „Leitfäden“ agierten nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.

    Laut der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen drohen dem Bericht zufolge „Filesharern“ erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien illegal heruntergeladen haben. In den südlichen Bundesländern liege die Messlatte bei einer Schadenshöhe von etwa 3000 Euro. Sachsen-Anhalts Beamte agierten erst bei 3000 Dateien oder 200 Filmen. Niedersachsen arbeite an einer Leitlinie, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Georg Weßling. Berlin war bereits zuvor dafür bekannt, praktisch gar nicht gegen Raubkopierer vorzugehen.
    Entsetzen bei der Musik- und Filmindustrie
    Die Musik- und Filmindustrie zeigt sich von den neuen Leitlinien sehr enttäuscht. "Raubkopien sind kein Bagatelldelikt. Das ist so, als würde die Justiz plötzlich Ladendiebstahl nicht mehr verfolgen", sagte Daniel Knöll vom Bundesverband Musikindustrie WELT ONLINE. Die Musikindustrie ging bislang vor allem zivilrechtlich mit Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen gegen Raubkopierer vor. Diese Praxis wird sich nun wohl nicht mehr aufrechterhalten lassen, da die Justiz bei der Identitätsfeststellung der Kopierer mitgeholfen hatte.
    Die Filmindustrie setzt derweil auf das Vertrauen, das man sich in den vergangenen Jahren erarbeitet habe. "Die Staatsanwälte, die mit uns zusammenarbeiten, wissen, wie die Sache gelagert ist", so Christine Ehlers von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Die Filmindustrie setzt auf Strafverfolgung – auch bei Raubkopierern, die lediglich eine Datei ins Internet gestellt. "Wir haben es besonders auf solche Täter abgesehen, die einen aktuellen Film erstmals im Internet anbieten", sagte Ehlers. Noch ist unklar, wie die Staatsanwaltschaften in solchen Fällen künftig reagieren werden.


    Ich finds gut :)

  • Vll auch nur ein Blöff

    Das in die Medien zu geben lädt ja gerade dazu ein, zu saugen

    Desktop: AMD FX-6200 @ 6 x 4,3 GHz | 32 GB DDR3 | Intel Arc A380 | SSD: 1 TB @ M.2 to PCIe Adapter + UEFI NVMe Driver Injection | HDD: 15 TB | Win 11 Pro | Dual Monitor 2 x 27"
    Notebook: Lenovo ThinkPad T420 | i5 2520M | 16 GB DDR3 | SSD: 250 GB | USB 3.0 | 300 MBit WWAN @ D1 | AC WLAN | BT 4.0 | 2 x 70++ | 1 x 27++ Slice | Win 11 Pro | FHD Display Mod
    Internetleitung: Telekom | FTTH | D: 500 MBit / U: 200 MBit | Telekom Glasfasermodem | AVM Fritz!Box 7490
    Räder: [Daily: Stevens E-Triton 2016] [Cyclocross: Stevens Prestige 2019] [Cargobike: Urban Arrow Cargo XL 2023]

  • Die Nachricht habe ich schon vor ein paar Tagen gelesen. Komischerweise scheine ich da aber auch der einzige zu sein, denn heise hat auch erst heute oder gestern darüber berichtet. Scheiß Wurmlöcher. :D

    • • • – • – – • – –

  • Ich würde mich nicht zu früh freuen. den meisten staatsanwaltschaften ist es zu blöde. den meisten bedeutet aber nicht allen. und man kann in dtl. klage erheben wo man will. wenn berlin und nrw es nicht tut, wirds vielleicht ne anderes gericht machen. wobei die sicher auch keinen bock haben.

    interessant ist auch die aussage der gerichte das es keinen wert hätte, wenn man keine hausdurchsuchung macht. die ip adresse selbst taugt wohl vor gericht nicht viel. und es ist ja bisher nichts durchprozessiert worden. meine dozentin in medienrecht hätte sowas mal gerne gemacht, aber sie wird wohl kaum einen finden der für nen paar 100 € abmahnung prozesskosten und risiko vorstreckt....

  • da steht weder ob das urteil rechtskräftig wurde, oder ob es überhaupt ein urteil gab. meist gibts vorher nen vergleich. zumal zivilverfahren und nicht strafverfahren.

    bei diesen "Abzocker Internetseite inkasso" gabs auch nie ein urteil für die abkassierer, sie gewannen aber 3 fälle weil im einen einer was unwissentlich gestanden hatte (weil er rate haben wollte) und 2 weil sie sich nicht gemeldet haben).

    gerichturteile sind sehr komplex und verwirrend.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!