Dass der Schlüssel in Windows-Programmen unzulänglich geschützt ist, spielt hierbei keine Rolle. Weil diese Abspielprogramme sind ja nicht dazu gemacht, DVDs zu knacken, und die Hersteller der Programme besitzen eine Lizenz (Erlaubnis vom Hersteller) zum Öffnen von DVDs.
Die libdvdcss hingegen knackt bei jedem Abspielen der DVD den Abspiel-/Kopierschutz, ohne dafür eine Lizenz (Erlaubnis vom Hersteller) zu besitzen.
Generell gilt, dass in Deutschland das Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes (ohne Erlaubnis des Herstellers) verboten ist. Ebenso die Verwendung oder Verbreitung eines Programmes, was dies ermöglicht. (
UrhG §95a)
Bisher gibt es keinen Referenz-Fall bezüglich libdvdcss. Das heisst, es ist bisher nicht geklärt, ob CSS überhaupt ein wirksamer Kopierschutz ist.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die libdvdcss ist daher
vermutlich illegal.
Solange du damit aber nur deine Filme schaust, und keine DVDs knackt, wird dich
vermutlich keiner verklagen (weil du ja kaum Schaden anrichtest), und strafbar machst du dich auch nicht, solange du das nur für den privaten Gebrauch machst (UrhG §108b). Denn zur Straftat aufrufen will ich hier ja nicht.
Willst du auf der rechtlich sicheren Seite sein, gibt es lizenzierte DVD-Abspielprogramme für Linux gegen Geld.