Themabewertung:
- 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
Rapidshare endgültig am Arsch !_!
|
gandro
Quälgeist
Beiträge: 8.952
Registriert seit: Jul 2008
|
Rapidshare endgültig am Arsch !_!
Natürlich ist es nicht strafbar. Das Urheberecht ist privates Recht und hat mit dem Strafrecht nichts zu tun.
Wär ja auch dämlich, wenn du für dein Avatarbild (was bei praktisch allen hier eine Urheberechtsverletzung ist, oder hat jemand von euch den Autoren um Erlaubnis gefragt?) einen Eintrag in dein Strafregister kriegst.
Was bedeutet, dass du erst am Arsch bist, wenn der Urheber dich erwischt. Der Staat wird nichts tun, wenn keiner was sagt.
Wobei es bei der Content-Mafia eigentlich nie der Urheber ist, sondern irgend eine extra dafür gegründete Firma mit Erlaubnis des Erlaubnisträgers (Label) des Urhebers (Musiker).
|
|
19.01.2009 13:04 |
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste