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digitaler Einzelstückvertrieb einer "Album-Combo"
Igor Todeshure Offline
Methusalem & Folterknecht

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Beitrag #1
digitaler Einzelstückvertrieb einer "Album-Combo"
heise online - Pink Floyd streitet mit EMI

Hihi, als alter PF-Fan bin ich gespannt, was dabei herauskommt. Ich persönlich halte PF-Alben für unteilbare Gesamtwerke - andere mögen das vielleicht anders sehen. Spannend wird das Ergebnis aber eh, da damit geklärt wird, ob eine Vertragsseite einfach neue Vertriebsformen ohne Rücksprache mit der anderen Seite nutzen darf. Die Diskussion könnte sich ja z.B. auch daran erhitzen, ob der Künstler ein verlustbehaftetes und damit ggf. qualitativ minderwertigeres Format akzeptieren muß.

"I think that computer viruses should count as life. I think it says something about human nature that the only form of life we have created so far is purely destructive. We've created life in our own image."
(Stephen William Hawking)
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10.03.2010 17:12
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Dirk Offline
Software Archäologe

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Beitrag #2
digitaler Einzelstückvertrieb einer "Album-Combo"
wenn alle harten pf fans so denken, kann es der band ja eigentlich egal sein. man erreicht höchstens ja dann neue zielgruppen. minderwertig würde ich digitale medien ja nicht bezeichnen. meist reicht für den hausgebrauch ja "cd qualität".

ich würde mir aber auch nie eine cd in nen shop runterladen. ich finde gerade medienartikel sind extrem modisch veranlagt. sprich man hat die schnell über. nen download ist schwerlich wieder verkaufbar. ne cd dagegen wirklich einfach. oder man könnte - rein theoretisch - ne cd kaufen, rippen, verkaufen....

update: ok hab jetzt den langen artikel gelesen. die band wills einfach nicht. aber ob die sich da durchsetzen können ist fraglich. anno klitsch gabs in hollywood auch mal die macke der studios die filme nach gut dünken zu schneiden und teilweise filme nachzucolorieren (länger her). die us gesetze gaben es her. irgendwann klagte nen macher in frankreich. aber die gesetze wurden geglättet, irgendwann mussten sie klein beigeben. verstehe eh nicht warum große namen bei major labels sind. das geld kann denen auch egal sein. zumindest wenn die musik machen wollen.

10.03.2010 19:20
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Igor Todeshure Offline
Methusalem & Folterknecht

Beiträge: 5.805
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #3
digitaler Einzelstückvertrieb einer "Album-Combo"
Naja, eine gewisse "künstlerische Eitelkeit" ist da sicherlich auch vorhanden. PF z.B. auf "Another Brick in the Wall" zu reduzieren, wäre genauso dämlich, wie z.B. Yes auf "Owner of a lonely heart" zu beschränken. Beides waren jeweils unerwartete aber auch stilistisch für die Band nicht repräsentative Hits, der jeweilige Erfolg vielleicht sogar aus Sicht der Band eine Art "Betriebsunfall".
Was die Aversion gegen den Verkauf von Einzeltiteln angeht, so müßte PF konsequenterweise auch verlangen, daß zur digitalen Vertriebsform auch unbedingt ein JPG von Cover und Text dazugehören, da diese ja auch Bestandteil des ursprünglichen Werkes sind.
Wegen der "Albumorientiertheit" gerade bei PF glaube ich aber kaum, daß viele Kunden Einzeltitel erwerben, sodaß EMI die Verkaufschancen in diesem Bereich eher überschätzt. PF haben ja auch zu ihren Alben immer ein bis zwei Singles ausgekoppelt, welche nur im Falle von "The Wall" nennenswert die charts bevölkerten.

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10.03.2010 19:36
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Dirk Offline
Software Archäologe

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Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #4
digitaler Einzelstückvertrieb einer "Album-Combo"
siehe man reply, hatte es verändert.

hab jetzt auch nicht die ahnung von der band. tatsächlich ist mir jetzt auch nur brick bekannt.

ich glaube das einzelstücke oder singles eh ein problem der musikindustrie sind. die verdienen halt bei den billigen singles und compilation, im zweifel verkaufen die aber auch weniger alben, der künstler wird nur auf wenige lieder reduziert. allerdings sind viele casting alben auch schrott. gerade mal 10 tracks, die offentsichtlich nur beiwerk neben den radio-titel rumhängt. meine frau hat schon einige cds schnell wieder weitergegeben...

10.03.2010 19:48
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Igor Todeshure Offline
Methusalem & Folterknecht

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Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #5
digitaler Einzelstückvertrieb einer "Album-Combo"
Forciert wird das ganze ja auch noch durch den ewig gleichen "Dudelfunk" der meisten Radiosender, die tagein-tagaus die gleichen "biggest hits" auch der albenorientierten Bands spielen. Selbst Rock-Radiosender wie z.B. "Radio 21" spielen letztendlich immer das gleiche: von "Jethro Tull" gibts immer nur "Locomotive Breath" oder "Aqualung", von "Deep Purple" entweder "Smoke on the Water" oder "Child in Time". Dabei hat der Sender mal richtig mutig angefangen, z.B. vormittags gegen halb 11 das 15-minütige "Shine on you crazy diamond" von PF komplett gespielt. Auch gabs abends damals eine Wunschsendung, bei der (fast) alles, was gewünscht wurde, auch gespielt wurde.
Aber ich schweife ab..., und eigentlich kann mir das auch egal sein. Mit über 2000 CDs und noch etwa 900 Vinyl-Platten (nebst funzendem Spieler) habe ich auch genug Auswahl für jede Stimmung.

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10.03.2010 20:53
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oreissig Offline
Maître Modérateur

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Beitrag #6
digitaler Einzelstückvertrieb einer "Album-Combo"
Igor Todeshure schrieb:  Spannend wird das Ergebnis aber eh, da damit geklärt wird, ob eine Vertragsseite einfach neue Vertriebsformen ohne Rücksprache mit der anderen Seite nutzen darf.
Im Grunde sehe ich ja 2 möglichkeiten:
  1. das neue Medium wird so geregelt wie das alte, d.h. Verkauf nur als Gesamtstück
  2. das neue Medium ist nicht vom Vertrag gedeckt, das würde für mich jedoch heißen, dass EMI da garnix von verkaufen kann, weil sie keinen Vertrag haben. Vll ist das aber dank US-Amerikanischem Urheberrecht ja dennoch drin

Igor Todeshure schrieb:  Die Diskussion könnte sich ja z.B. auch daran erhitzen, ob der Künstler ein verlustbehaftetes und damit ggf. qualitativ minderwertigeres Format akzeptieren muß.
Das ist doch quatsch, das gabs schon immer. eine MC gibt schließlich auch nicht die Qualität einer Studioaufnahme wieder, da ist ne gute MP3 ja noch wesentlich besser
10.03.2010 23:38
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Igor Todeshure Offline
Methusalem & Folterknecht

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Beitrag #7
digitaler Einzelstückvertrieb einer "Album-Combo"
oreissig schrieb:  
Igor Todeshure schrieb:  Die Diskussion könnte sich ja z.B. auch daran erhitzen, ob der Künstler ein verlustbehaftetes und damit ggf. qualitativ minderwertigeres Format akzeptieren muß.
Das ist doch quatsch, das gabs schon immer. eine MC gibt schließlich auch nicht die Qualität einer Studioaufnahme wieder, da ist ne gute MP3 ja noch wesentlich besser
Naja, vielleicht wird da mancher Künstler endlich wachgerüttelt. Eine im Vergleich zu Vinyl bzw. CD qualitativ minderwertigere MC war zu ihrer Zeit einfach "Stand der Technik". Wer aber in Zeiten allgemein verfügbarer Breitbandzugänge z.B. absichtlich minderwertige mp3s mit nur 128kBit/s unters Volk streut, fällt bei manchem Künstler vielleicht genauso in Ungnade, wie wenn er z.B. die Musik für einen Werbespot eines Produktes lizenziert, mit dem der Künstler sich nicht identifizieren mag. Oder wie sieht es z.B. mit der nachträglichen Änderung der Dynamikverhältnisse bei vielen Wiederveröffentlichungen aus (Stichwort "Loudness War")? Muß der Künstler derartige Manipulationen am eigenen Produkt akzeptieren? Dann könnte der Vertreiber eines gemalten Bildes auch gleich einige Farben etwas intensiver übertünchen. Ist aber auch alles nur ein Gedankenpiel.

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2010 06:34 von Igor Todeshure.)
11.03.2010 06:29
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Dirk Offline
Software Archäologe

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Beitrag #8
digitaler Einzelstückvertrieb einer "Album-Combo"
ich glaub das sich da auch nur nen geringer prozentsatz der künstler drum scheren. die meisten ist es wurst, und wenn die kundschaft über lautsprecher am handy laut nen klingelton abspielen (und das als musik hören verstehen), hauptsache bezahlt...

11.03.2010 12:44
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Dirk Offline
Software Archäologe

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Beitrag #9
digitaler Einzelstückvertrieb einer "Album-Combo"
update:
heise online - EMI darf Pink-Floyd-Alben nicht zerstückeln

11.03.2010 19:58
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Igor Todeshure Offline
Methusalem & Folterknecht

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Beitrag #10
digitaler Einzelstückvertrieb einer "Album-Combo"
Dirk schrieb:  update:
heise online - EMI darf Pink-Floyd-Alben nicht zerstückeln
Das ist zumindest ein erster Teilsieg für PF. Seltsam finde ich jedoch, daß das Gericht zwar PF dahingehend zustimmt, daß ihre Vertragsklausel bezüglich der Integrität der Alben auch für den Online-Vertrieb gilt, den Verkauf einzelner Songs aber vorerst noch nicht untersagt. Juristen mögen das verstehen, ich nicht.

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12.03.2010 01:13
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