Quasi @ ct 17/2010
Das mit dem Wiederverkaufsrecht ist definitiv kein Argument gegen E-Books an sich. Sondern bestenfalls ein Argument gegen DRM.
Generell muss man sich zuerst aber mal über den "Wert" eines Buches Gedanken machen.
Anders als bei einer DVD oder einer CD, macht der Materialwert eines Buches, das Papier, die Bindung, das Cover etc. einen weit grösseren Teil des Preises aus, weil ein Buch zu Drucken und Binden ist weitaus teurer als ne CD zu pressen. Man zahlt daher viel mehr ans Material und viel weniger an den Inhalt, als z.B. bei einem DVD-Film.
Das zeigt sich auch an den Bestsellern. Das sind immer hochqualitative Bücher vom Material her, mit Hochglanz-Hardcover und schönem Titelbild, sauber Gebunden. Besteller sind keine Reklam-Bücher. Das interessante daran ist, dass die Leute das auch wollen. Es gibt viel mehr Leute, für die E-Books nicht in Frage kommen, weil sie gerne nen schönes Buch in der Hand halten wollen. Dagegen gibt es viel weniger Leute, für die MP3s nicht in Frage kommen, weil sie die CD-Hülle vermissen.
Verkauft man nun gebrauchte Bücher, dann verkauft man auch das Material. Das zeigt sich darin, dass Bücher in schlechtem Zustand weniger abwerfen, als gut erhaltene Bücher.
Schauen wir jetzt mal E-Books an, dann gibt es wenig Grund, warum man ein E-Book überhaupt wieder verkaufen will. E-Books nehmen schon mal keinen Platz weg. Kein Grund also, das virtuelle Bücherregal zu räumen und zu verkaufen. Des weiteren findet bei E-Books keine Materialabnutzung statt. Das heisst, man braucht schon einen guten Grund, um E-Books günstiger verkaufen zu wollen, als man sie eingekauft hat. Und wenn "gebrauchte" E-Books nicht günstiger sind als neue, dann wird sie sowieso keiner kaufen.
Daraus folgt, dass Wiederverkauf von E-Books keinen Sinn hätte, selbst wäre es möglich. Natürlich, um eine Gleichberechtigung zwischen Buchkäufern und E-Book-Käufern herzustellen, wäre es nötig eine solche Möglichkeit im Rahmen des DRM des E-Books zu Verfügung zu stellen. Schliesslich wird in Rahmen von Amazons DRM auch das Ausleihen eines Buches simuliert, man kann ein E-Book jemandem leihen, der es auf seinem Reader dann lesen kann, während man selber während der Zeit keinen Zugriff auf das Buch hat.
Aber längerfristig wird DRM eh aussterben, wie es bei E-Musik, nämlich MP3s ja bereits der Fall ist. Und da macht es dann wenig Sinn, bei DRM-befreiten E-Books ein Wiederverkaufsrecht einführen zu wollen.
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