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GEZ-Beitragsservice - Sich erfolgreich wehren ?!
Kuxuntu Offline
Adm1n1strat0r

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Beitrag #11
RE: GEZ-Beitragsservice - Sich erfolgreich wehren ?!
Zitat:Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht.

Zitat Ende !

Also, es ist kein Amt und keine Behörde, wie soll diese Stelle ein Gesetz erlassen ?!

Nachfolgend mach ich oben nochmal deutlich : Ich will es nicht sehen also sollen sie es verschlüsseln und gut !

Manchmal nicht alles nehmen wie es ist und auch mal den Hintergrund hinterfragen ?!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.10.2014 23:02 von Kuxuntu.)
02.10.2014 23:02
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Retro92 Offline
Windows Profi

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Registriert seit: Feb 2013
Beitrag #12
RE: GEZ-Beitragsservice - Sich erfolgreich wehren ?!
Die Gesetzesgrundlage ist vorhanden, eine GEZ Gebühr für alles Haushalte pauschal ist das Ergebnis der GEZ Reform. Da es such um einen behördlichen Akt handelt (oder handeln dürfte), kannst du dagegen innerhalb einer Frist (schriftlich?) Widerspruch einlegen. Dann solltest du dir jedoch schnell etwas einfallen lassen.

Edit: Zeitgleich, was... Hmm, vlt. spielen da auch Staatsverträge eine Rolle... Ich bin raus
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.10.2014 23:04 von Retro92.)
02.10.2014 23:02
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Chrisse Offline
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Beiträge: 2.936
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Beitrag #13
RE: GEZ-Beitragsservice - Sich erfolgreich wehren ?!
(02.10.2014 22:57)Kuxuntu schrieb:  Warum soll ich für eine Leistung zahlen die ich nie bestellt habe ?!
Warum ist diese Leistung frei verfügbar wenn sie doch nur gegen Entgelt genutzt werden soll ?

Warum wird davon ausgegangen, das _jeder_ diese Leistung nutzen möchte ?!
Was ist wenn ich diese Leistung bewusst verweigern möchte ?!

Echt mal, das ist ja wie bei Parkbänken. Kriminell, einem sowas aufzudrängen.

„Zitate von sich selbst in der Signatur sind doof.“ Chrisse, 2009
„Hmm... mal was aus 2010 reinnehmen“ Chrisse, 2010
„Ach, wie die Zeit vergeht...“ Chrisse, 2011
„Bin immernoch dagegen“ Chrisse, 2012
„Jetzt auch mit 2013“ Chrisse, 2013
„2021 ich komme“ Chrisse, 2014
„Ab jetzt wieder länger“ Chrisse, 2015
„Gut Ding will Weile haben“ Chrisse, 2016
„Meine Signatur: Öfter geupdated als mein Windows“ Chrisse, 2017
„Klicken sie weiter, hier gibt es nichts zu lesen“ Chrisse, 2018
„Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus enthalten“ Chrisse, 2019
„Reinstate Chiaki“ Chrisse, 2020
„2021 ist eine Coverstory der Moderation und nie passiert!“, Chrisse, 2022
02.10.2014 23:04
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Kuxuntu Offline
Adm1n1strat0r

Beiträge: 4.266
Registriert seit: Aug 2011
Beitrag #14
RE: GEZ-Beitragsservice - Sich erfolgreich wehren ?!
Fakt ist - die Sache kommt mir Suspekt und nicht Fair vor und deswegen mach ich mir einen Kopf darum.

Wie schaut es den mit solchen Schreiben aus ?!

Zitat:Firma

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

50439 Köln

Betreff: Zurückweisung Mxxxxxxx, 18.02.14

Angebliche Beitragsnummer: xxxxxxxx

Sehr geehrtes „ARD ZDF Deutschlandradio“,

oder was Sie auch immer sind… Ihr Schreiben, mit der Überschrift „Zahlung der Rundfunkbeiträge“,
vom 01.02.2014 (Eingang: 11.02.2014), wird als unzulässig zurückgewiesen.

Begründung:

Ihre Dienstleistung, wird von mir weder genutzt, geschweige denn habe ich diese bestellt.

Das BGB regelt diese Angelegenheit im §241a:

Unbestellte Leistungen

(1)Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

Das VwVfG sagt folgendes aus:

§ 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages

(1)Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.

Ich fordere Sie auf, schicken Sie mir den von mir unterschrieben Vertrag zu, der belegt, daß wir in einem Vertragsverhältnis stehen. Mir ist nicht bekannt, daß dieser existiert. Solange mir dieser nicht vorliegt greift das VwVfG:

§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden

(1)Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Des Weiteren entspricht der Rundfunkbeitrag einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit.

Mit gar nicht so freundlichen Grüßen

(02.10.2014 23:04)Chrisse schrieb:  [quote='Kuxuntu' pid='415712' dateline='1412287043']Warum soll ich für eine Leistung zahlen die ich nie bestellt habe ?!
Warum ist diese Leistung frei verfügbar wenn sie doch nur gegen Entgelt genutzt werden soll ?

Warum wird davon ausgegangen, das _jeder_ diese Leistung nutzen möchte ?!
Was ist wenn ich diese Leistung bewusst verweigern möchte ?!

Echt mal, das ist ja wie bei Parkbänken. Kriminell, einem sowas aufzudrängen.

Die Kosten mir aber keine 17 € im Monat und werden auch von mir genutzt ..

Das ist eher so "du kriegst jeden Monat eine Zeitung" du kannst die nicht ablehnen und musst sie bezahlen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.10.2014 23:07 von Kuxuntu.)
02.10.2014 23:06
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Xaar Offline
Wahnsinnige Geschwindigkeit - und los!

Beiträge: 26.207
Registriert seit: Jul 2009
Beitrag #15
RE: GEZ-Beitragsservice - Sich erfolgreich wehren ?!
(02.10.2014 23:02)Kuxuntu schrieb:  Also, es ist kein Amt und keine Behörde, wie soll diese Stelle ein Gesetz erlassen ?!

Das Gesetz wurde ja nicht von der GEZ erlassen. :rolleyes:

(02.10.2014 23:02)Kuxuntu schrieb:  Nachfolgend mach ich oben nochmal deutlich : Ich will es nicht sehen also sollen sie es verschlüsseln und gut !

Dann geh zu einem Anwalt und klage dagegen.

(02.10.2014 23:02)Kuxuntu schrieb:  Manchmal nicht alles nehmen wie es ist und auch mal den Hintergrund hinterfragen ?!

Ähm, hinterfragen - und dann? Willste im Bundestag einmarschieren? Ist ja nicht so, dass dagegen noch nie jemand geklagt hätte...

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbei...atsvertrag schrieb:Es sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig. Argumentiert wird verschiedentlich, beispielsweise bezüglich der Zahlungspflicht aller Wohnungsinhaber (Möglichkeit der Rundfunknutzung) und dem Massen-Datenabgleich mit den Melderegistern. Klagen sind beim Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1700/12 und Az. 1 BvR 2603/12) sowie bei weiteren sieben Gerichten eingereicht worden.[9] Nach Angaben des SWR sollen deutschlandweit 600 Klagen anhängig sein.[10] Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 13. Mai 2014 die Verfassungsbeschwerde[11] und der Bayerischen Verfassungsgerichtshof die Popularklagen[12] am 15. Mai 2014 als unbegründet abgewiesen.

«Ich verstehe Ihre Frage so: Dass es Menschen gibt, die wünschen, dass ein solches OS als "Retro-OS" bezeichnet wird, ja? Mir ist nicht bekannt, dass solche Absichten bestehen, da HP-UX 9.x einfach ein altes OS ist. Niemand hat die Absicht, ein "Retro-OS" zu bauen.» Xaar, 2014

Prozessor gesucht? -> Prozessoren, die ich abgeben kann (unter "Available for trading")
"Überschüssige" Prozessoren oder Hardware? -> Einfach PN an mich schicken b1 -> Hardware, die ich suche
02.10.2014 23:07
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CHRiSNEW Offline
Internetblasensammler

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Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #16
RE: GEZ-Beitragsservice - Sich erfolgreich wehren ?!
Bitte bei sowas sachlich und höflich bleiben. Lieber objektiv mit Fakten kommen und denen sagen, dass die rechtliche Grundlage für die Beitragserhebung fehlt. ARD ZDF Deutschlandradio ist keine Behörde, daher haben die garnicht die Hoheiten wie Behörden. Eine Pflichtmitgliedschaft ist auch nicht rechtens, da das mit der Privatautonomie im Konflikt steht. Der Rundfunksvertragsquark ist auch ungültig, da das Klauseln beinhaltet, die im Nachteil Dritter (hier: dir) stehen.

TL;DR: Höflich, aber gezielt sagen, dass du dich aufgrund rechtlicher Formfehler weigerst der Aufforderung nachzukommen.

02.10.2014 23:10
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Chrisse Offline
Generischer Benutzertitel

Beiträge: 2.936
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Beitrag #17
RE: GEZ-Beitragsservice - Sich erfolgreich wehren ?!
(02.10.2014 23:06)Kuxuntu schrieb:  
(02.10.2014 23:04)Chrisse schrieb:  
(02.10.2014 22:57)Kuxuntu schrieb:  Warum soll ich für eine Leistung zahlen die ich nie bestellt habe ?!
Warum ist diese Leistung frei verfügbar wenn sie doch nur gegen Entgelt genutzt werden soll ?

Warum wird davon ausgegangen, das _jeder_ diese Leistung nutzen möchte ?!
Was ist wenn ich diese Leistung bewusst verweigern möchte ?!

Echt mal, das ist ja wie bei Parkbänken. Kriminell, einem sowas aufzudrängen.

Die Kosten mir aber keine 17 € im Monat und werden auch von mir genutzt ..

Das ist eher so "du kriegst jeden Monat eine Zeitung" du kannst die nicht ablehnen und musst sie bezahlen.

"Aber Parkbänke benutze ich" ist doch kein Gegenargument. Die von mir zitierten Einwände, die du vorbringst lassen sich auf so ziemlich alles öffentlich Finanzierte anwenden. Nur weil DU Parkbänke benutzt, wer gibt dem Staat das Recht sie allen aufzuzwingen?

„Zitate von sich selbst in der Signatur sind doof.“ Chrisse, 2009
„Hmm... mal was aus 2010 reinnehmen“ Chrisse, 2010
„Ach, wie die Zeit vergeht...“ Chrisse, 2011
„Bin immernoch dagegen“ Chrisse, 2012
„Jetzt auch mit 2013“ Chrisse, 2013
„2021 ich komme“ Chrisse, 2014
„Ab jetzt wieder länger“ Chrisse, 2015
„Gut Ding will Weile haben“ Chrisse, 2016
„Meine Signatur: Öfter geupdated als mein Windows“ Chrisse, 2017
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„Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus enthalten“ Chrisse, 2019
„Reinstate Chiaki“ Chrisse, 2020
„2021 ist eine Coverstory der Moderation und nie passiert!“, Chrisse, 2022
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.10.2014 23:12 von Chrisse.)
02.10.2014 23:11
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TAL Offline
機関車

Beiträge: 6.359
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #18
RE: GEZ-Beitragsservice - Sich erfolgreich wehren ?!
(02.10.2014 23:07)Xaar schrieb:  
(02.10.2014 23:02)Kuxuntu schrieb:  Nachfolgend mach ich oben nochmal deutlich : Ich will es nicht sehen also sollen sie es verschlüsseln und gut !

Dann geh zu einem Anwalt und klage dagegen.
RStV: § 52c: Technische Zugangsfreiheit.

02.10.2014 23:12
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Kuxuntu Offline
Adm1n1strat0r

Beiträge: 4.266
Registriert seit: Aug 2011
Beitrag #19
RE: GEZ-Beitragsservice - Sich erfolgreich wehren ?!
(02.10.2014 23:10)CHRiSNEW schrieb:  Bitte bei sowas sachlich und höflich bleiben. Lieber objektiv mit Fakten kommen und denen sagen, dass die rechtliche Grundlage für die Beitragserhebung fehlt. ARD ZDF Deutschlandradio ist keine Behörde, daher haben die garnicht die Hoheiten wie Behörden. Eine Pflichtmitgliedschaft ist auch nicht rechtens, da das mit der Privatautonomie im Konflikt steht. Der Rundfunksvertragsquark ist auch ungültig, da das Klauseln beinhaltet, die im Nachteil Dritter (hier: dir) stehen.

TL;DR: Höflich, aber gezielt sagen, dass du dich aufgrund rechtlicher Formfehler weigerst der Aufforderung nachzukommen.

(02.10.2014 23:12)TAL schrieb:  
(02.10.2014 23:07)Xaar schrieb:  
(02.10.2014 23:02)Kuxuntu schrieb:  Nachfolgend mach ich oben nochmal deutlich : Ich will es nicht sehen also sollen sie es verschlüsseln und gut !

Dann geh zu einem Anwalt und klage dagegen.
RStV: § 52c: Technische Zugangsfreiheit.

Danke euch beiden !
02.10.2014 23:19
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freaked Offline
× ∫яεαкεδ εησυġн × ζιgнтѕтαя ×

Beiträge: 17.324
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #20
RE: GEZ-Beitragsservice - Sich erfolgreich wehren ?!
ach gaybuntu regst du dich über lohnsteuer auch so auf
oder darüber, dass leute die älter als du sind deine schullaufbahn finanzieren

02.10.2014 23:25
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