oreissig schrieb: Gilt denn das Urheberrecht wie für Musik auch auf Software?
Das Urheberrecht ist das gleiche was zum Zug kommt. Nur gibts gerade bei Software ein paar Sonderregelungen (mal abgesehen von der im Link genannten EULA, wo das Vertragsrecht zum tragen kommt):
Man darf Software beispielsweise nicht für Bildungszwecke oder Freunde kopieren, was bei Büchern, Musik und Filmen etc erlaubt ist.
Und bei der Herstellung ist Software das einzige Werk, wo man das Urheberrecht dem Arbeitgeber übertragen kann, während man bei anderen Werken sein leben Lang der Urheberrechtsträger bleibt, auch wenn man es im Auftrag eines anderen gemacht hat.
oreissig schrieb: gandro schrieb: Hebt die "GPL vs. BSD"-Debatte imho auf eine neue Ebene.
Hm, mal ganz Platt gefragt: welche Debatte? Zu einer Debatte oder Diskussion gehören immer 2 Redner. Stallman kritisiert zwar immer viel, aber wer antwortet ihm schon?
Jaaaaa... eine Diskussion findet durchaus statt, es gibt die GPL-Anhänger die meinen, dass Freiheit geschützt werden muss und es deswegen legitim ist, die Freiheit derer einzuschränken, die die Software weiterverwenden (von GPL-Software abgeleitete Werke müssen GPL bleiben).
Während die BSDler der Meinung sind, dass wahre Freiheit anderen auch die Freiheit gibt, das Ding proprietär weiterzuentwickeln.
Und obwohl alle hier für eine freie Kultur einstehen, ist es nicht klar, ob man die Piraten jetzt eher in das GPL oder BSD-Lager einordnen kann.
Denn ihre Forderungen hebeln ganz klar die Schutzmechanismen der Urheberrechts aus, die die GPL sich zunutze macht. Andererseits erzwingen sie mit ihren Forderungen Freiheiten.