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GDPR ?
DosAmp Offline
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Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #21
RE: GDPR ?
Das Oberlandesgericht Köln teilt auch die Auffassung, dass das KunstUrhG (bzw. äquivalente Rechtsgebung in Österreich) und seine zusätzlichen Rechte wie vorher Vorrang vor der DSGVO genießen kann:

Zitat:Artikel 85 DS-GVO erlaubt wie die Vorgängerregelung in Art 9 der Richtlinie RL 95/46/EG nationale Gesetze mit Abweichungen von der DS-GVO zugunsten der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken. Er enthält damit eine Öffnungsklausel, die nicht nur neue Gesetze erlaubt, sondern auch bestehende Regelungen – soweit sie sich einfügen – erfassen kann. Dies zeigt sich auch daran, dass für den Bereich des Art. 85 DS-GVO nur die Frage der nachträglichen Notifizierungspflicht strittig ist (Gierschmann u.a/Schulz/Heilmann, DSGVO, Art. 85 Rn. 66).

Gleichsam ändert sich daran nichts, dass man z. B. eine Einwilligung vor einem Portrait benötigt, außer es kommt z. B. das Haushaltsprivileg zum Zuge.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/...92556.html

CCITTグループ4またはZIP圧縮のモノクロ300dpiで最高の再現性
27.06.2018 05:18
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