pETe! schrieb: Wieso sollen die Eltern haften?
Meiner Meinung nach ist ein Vertrag mit einem Minderjährigen unbeschadet von dem angegebenen Geburtsdatum schwebend unwirksam.
Stell Dir mal vor, ein minderjähriger bestellt bei einem Versandhändler irgendetwas hochpreisiges, was der Händler erst beschaffen muß und vorfinanzieren muß. Nachher stellt sich heraus, daß der Vertrag ungültig ist, weil der Besteller minderjährig war. Dem Händler entsteht nun ein Schaden, weil er Ware beschafft hat, die er nun nicht los wird. Bei einem Gerichtsverfahren wegen Schadenersatz wird er zwar vermutlich eine Mitschuld bekommen, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat - die Eltern des minderjährigen werden aber für den entstandenen Schaden auch zum Teil haftbar gemacht.