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Lizenzrecht von Alpha und Betas
penguin Offline
winuxer

Beiträge: 25
Registriert seit: Aug 2010
Beitrag #1
Lizenzrecht von Alpha und Betas
wie gelten bei Alpha/ betas von geschützter Software eigendlich die Lizensrechte?

-drinkpc- =:drink:


08.01.2011 16:31
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hecken
Unregistered

 
Beitrag #2
Lizenzrecht von Alpha und Betas
wenn der softwareentwickler seine software an dich bspw. als alpha/beta tester verteilt hat, darfste es nutzen. sonst nicht.
08.01.2011 16:33
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mrshadowtux
Unregistered

 
Beitrag #3
Lizenzrecht von Alpha und Betas
Naja gibt ja auch public Betas, da dürfens dann andere auch nutzen.
08.01.2011 16:34
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Gelöschter Beitrag von hecken
dancle Abwesend
ICQ: 176826328

Beiträge: 5.555
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #4
Lizenzrecht von Alpha und Betas
Der Lizenzgeber kann trotzdem die Alpha/Beta in Funktion oder Laufzeit einschränken. Oder das man sie nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr nutzen darf. Außerdem kann er dich auch zur Verschwiegenheit verpflichten. All das muss man vorher abklären, ansonsten kann man schnell in rechtliche Fallen tappen.

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08.01.2011 16:50
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friedrichheinze Offline
...und Kondensatoren.

Beiträge: 2.840
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #5
Lizenzrecht von Alpha und Betas
Warum sollten sich die Lizenzrechte durch das Aufpappen eines "Beta"-Stickers ändern?
08.01.2011 16:52
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Igor Todeshure Offline
Methusalem & Folterknecht

Beiträge: 5.734
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #6
Lizenzrecht von Alpha und Betas
friedrichheinze schrieb:  Warum sollten sich die Lizenzrechte durch das Aufpappen eines "Beta"-Stickers ändern?
Weil es aus Sicht des Herstellers und auch der Rechtsprechung zu einem anderen Produkt wird.

"I think that computer viruses should count as life. I think it says something about human nature that the only form of life we have created so far is purely destructive. We've created life in our own image."
(Stephen William Hawking)
(Igor bevölkert das Winhistory-Forum seit dem 21.09.2006)
(In the rpg commonly known as rl, Igor got an extra life on March 28, 2009)
08.01.2011 17:06
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niwax Offline
Hardcore-Coder

Beiträge: 3.829
Registriert seit: Dec 2009
Beitrag #7
Lizenzrecht von Alpha und Betas
Bei ner Beta darf man zB keine Zeitbeschränkung umgehen (Timebomb). Ansonsten hat der Hersteller die üblichen Rechte, viele nehmens aber relativ locker im Vergleich zu den Endprodukten.


08.01.2011 17:10
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chiaki Offline
Die Pommesfee

Beiträge: 12.554
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #8
Lizenzrecht von Alpha und Betas
nunja man darf sie je was in der EUDA (meinte EULA) steht nich weitergeben, davon jemanden erzählen oder sogar eine sicherheitskopie anlegen
08.01.2011 17:10
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Igor Todeshure Offline
Methusalem & Folterknecht

Beiträge: 5.734
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #9
Lizenzrecht von Alpha und Betas
Ich hatte in den 90ern Betas von IBMs OS/2 Warp3 und Warp4 in den Fingern. Im beiliegenden Booklet stand z.B. sinngemäß, daß es nach einem bestimmten Datum bzw. zwei Monate nach offizieller Verfügbarkeit des Endprodukts nicht mehr benutzt werden durfte - ja nach dem, welcher Zeitpunkt eben früher eintraf.
Nochmal @friedrichheize: ein Produkt wird nicht nur durch seinen Inhalt sondern u.a. auch durch seine Bezeichnung seitens des Herstellers definiert: W7-Enterprise und W7-Ultimate haben den gleichen Funktionsumfang aber unterschiedliche Lizenzierungsmodelle - daher sind es auch unterschiedliche Produkte.

"I think that computer viruses should count as life. I think it says something about human nature that the only form of life we have created so far is purely destructive. We've created life in our own image."
(Stephen William Hawking)
(Igor bevölkert das Winhistory-Forum seit dem 21.09.2006)
(In the rpg commonly known as rl, Igor got an extra life on March 28, 2009)
08.01.2011 17:16
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oreissig Offline
Maître Modérateur

Beiträge: 12.021
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #10
Lizenzrecht von Alpha und Betas
glaube heinze wollte eher darauf hinaus, dass bei einem Produkt "blabla Beta" der Hersteller auf genau die gleiche art und weise vorschreiben kann, wie man damit umgehen kann und das auf die rechtssprechung ansich keine Auswirkungen hat
08.01.2011 17:20
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