Der Lizenzgeber kann trotzdem die Alpha/Beta in Funktion oder Laufzeit einschränken. Oder das man sie nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr nutzen darf. Außerdem kann er dich auch zur Verschwiegenheit verpflichten. All das muss man vorher abklären, ansonsten kann man schnell in rechtliche Fallen tappen.
friedrichheinze schrieb: Warum sollten sich die Lizenzrechte durch das Aufpappen eines "Beta"-Stickers ändern?
Weil es aus Sicht des Herstellers und auch der Rechtsprechung zu einem anderen Produkt wird.
"I think that computer viruses should count as life. I think it says something about human nature that the only form of life we have created so far is purely destructive. We've created life in our own image."
(Stephen William Hawking)
(Igor bevölkert das Winhistory-Forum seit dem 21.09.2006)
(In the rpg commonly known as rl, Igor got an extra life on March 28, 2009)
08.01.2011 17:06
niwax
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Bei ner Beta darf man zB keine Zeitbeschränkung umgehen (Timebomb). Ansonsten hat der Hersteller die üblichen Rechte, viele nehmens aber relativ locker im Vergleich zu den Endprodukten.
Ich hatte in den 90ern Betas von IBMs OS/2 Warp3 und Warp4 in den Fingern. Im beiliegenden Booklet stand z.B. sinngemäß, daß es nach einem bestimmten Datum bzw. zwei Monate nach offizieller Verfügbarkeit des Endprodukts nicht mehr benutzt werden durfte - ja nach dem, welcher Zeitpunkt eben früher eintraf.
Nochmal @friedrichheize: ein Produkt wird nicht nur durch seinen Inhalt sondern u.a. auch durch seine Bezeichnung seitens des Herstellers definiert: W7-Enterprise und W7-Ultimate haben den gleichen Funktionsumfang aber unterschiedliche Lizenzierungsmodelle - daher sind es auch unterschiedliche Produkte.
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glaube heinze wollte eher darauf hinaus, dass bei einem Produkt "blabla Beta" der Hersteller auf genau die gleiche art und weise vorschreiben kann, wie man damit umgehen kann und das auf die rechtssprechung ansich keine Auswirkungen hat