Sollte ich Gebühren verlangen?

  • Stöber gerade wieder bei Ebay nach Windows Packungen. Hey - denke ich - da hat sich jemand aber Mühe mit den Bildern gegeben. Ganzen Seiten eingescannt. Schade die Version habe ich schon. Hmm. Sogar mit den gleichen Abnutzungserscheinungen, das sind meine Packungen....

    http://www.ebay.de/itm/Microsoft-…=item2a28ba26fb
    http://www.winhistory.de/more/bilder/win95packung_2.jpg

    http://www.ebay.de/itm/Microsoft-…=item2a28ba45f0
    http://www.winhistory.de/more/bilder/dos5pack.jpg

    Der Typ hat glaub ich einfach das erst beste aus der Bildersuche von Google genommen. Ebay kann man zwar kopien melden, aber nur sehr umständlich, wenn diese nicht aus auktionen kommen.

    Jetzt bin ich fast am Überlegen den anzuschreiben. Aber wäre ja langweilig das Entfernen zu verlangen. Da ich aber auch keinen Anwalt habe, könnte man es ja mit nen

    "Danke dass sie sich entschlossen haben, den Winhistory.de Bilderdienst zu nutzen. Die fällige Gebühr über X überweisen Sie bitte auf das Konto"

    Die Frage wäre aber auch, wie hoch X wäre. Irgendwo zwischen 40 und 5000 €.... ;)

    Was meint ihr?

  • verklagen verklagen!!!!!!!!!!!!!!!


    oh du hast keinen Anwalt? WTF?

    okay ich sehe es so ich nutze ab und zu selber mal das ein oder andere google Bild, und ich bin froh das mich bisher keiner angeschissen hat, wenn er es nicht komerziell verwendet, würde ich mich freuen das er das Bild nimmt

    Meine Main Geräte

    Spoiler anzeigen


    Main PC

    MSI X99-pro-Gaming-Carbon
    Intel XEON E5 2630 V4 20 Threads, 36 MB L3 Cache 2,21 Ghz 2,8 Ghz Turbo
    64 GB DDR4 2400 Mhz Quad Channel (8*8GB)
    2* AMD RX 580 8 GB Crossfire X (Pulse Bios 1250 Core 1950 MEM,) (Dual Bios)
    Samsung 960 pro 500 GB NVME @PCIE X4
    Samsung 2 TB SATA III HDD
    Crucial MX 500 1 TB SSD
    Sandisk pro 250 GB SSD
    Soundblaster Z @PCIE x2
    NEC USB 3.1 COntroller Card @ PCIE x2
    Corsair Obsidian 800D Case
    2* EIZO 4K S-IPS TFT + Oculus Rift CV1

    Notebook primär

    HP Zbook 14 G2
    Intel I5 5300U 4 Threads, 1,9 Ghz Turbo bis 2,66 Ghz
    16 GB DDR 3 1600 Mhz Ram
    Intel HD 5500 + AMD Fire pro MV4150 1GB
    Sandisk SSD 500 GB 2,5 Zoll SATA III
    Transcend SSD NVME 256 GB 2260
    14 Zoll S-VA Samsung Panel 1600*900
    LTE 150 Mbits, Intel AC WIFI Gigabit Lan, BT 4.1, NFC
    4* USB 3.0, 1 Smartcard, 1*PCIE SD card Reader, Sound, DP, Dockport, NT
    4 Cell primär Akku 45 WH + Unterschnall Akku 4 Cell 59 WH bis 14,5H


  • Ich würde ihn einfach freundlch darauf hinweisen, dass er künftig entweder eine Bildquelle angeben soll, oder du die Nutzung untersagst. Kannst ihn ja anbieten, dass er eine Lizenz für die "Kommerzielle Nutzung" erwerben kann.

    Fraglich ist aber, ob das rechtlich haltbar ist, schließlich sind deine schöpferischen Leistungen ja denkbar gering (Hast nur eine Packung eingescannt).

  • Wasserzeichen ist was für 9faggots. Ich glaub eher auch, dass du ja nicht wirklich viel gemacht hast, die Packung dürfte ja geistiges Eigentum von Microsoft sein, damit wirst du wohl auch keine großen Ansprüche haben können.

    PGP-Key E384 009D 3B54 DCD3 21BF  9532 95EE 94A4 3258 3DB1 | S/MIME-Key 0x1A33706DAD44DA
    G d-@ s+:- a--- C+++ UB+L++ P--- L++@ E-@>++ W+ N o? K? w>++ !O !M !V PS+++ PE-- Y+>++ PGP++>+++ !t 5? X? !R tv b+++>++++ DI !D G>+ e>+++ h !r>++ !z
    „Die Aachener gelten als Erfinder des 4. Hauptsatzes der Thermodynamik: ‚Thermo schreibt man zweimal.“‘
    “Saying that Java is good because it works on all platforms is like saying oral sex is good because it works on all sexes.”
    „Es gibt 10 Sorten von Leuten: Die einen verstehen das Binärsystem, die anderen nicht.“
    „Manche Männer lieben Männer, Manche Frauen eben Frauen; Da gibt's nix zu bedauern und nichts zu staunen; Das ist genau so normal wie Kaugummi kauen; Doch die meisten werden sich das niemals trauen“


  • "Danke dass sie sich entschlossen haben, den Winhistory.de Bilderdienst zu nutzen. Die fällige Gebühr über X überweisen Sie bitte auf das Konto"

    :atomrofl:

    Hauptrechner (Laptop): Intel Core i7 10750H @2.6 GHz, 64GB Ram, NVIDIA GeForce RTX 2070 --- Windows 11 Pro

  • Glaube nicht dass du da irgendwelchen rechtlichen Anspruch hast, an der Verpackungen und Screenshots besitzt Microsoft das alleinige Urheberrecht. Fotos/Kopien davon zu machen gibt dir keinen urheberrechtlich relevanten Anspruch (wie bei Fotos von Kunstwerken, da hat man auch keine Rechte).


  • Wie pETe! schon sagte die Bilder sind garnicht Urheberrechtlich geschützt ;)


    Moment. Die Packung selber ist durchaus Marken- wie Urheberrechtlich geschützt.

    Aber eine Kopie ("Scan") davon anzulegen, gibt den Einscannenden (in dem Falle Dirk) keine Rechte an dem Scan.

    Nur weil du einen Bild einscannst, heisst das noch lange nicht dass du jetzt irgendwelche Rechte an dem Scan hälst.


  • Moment. Die Packung selber ist durchaus Marken- wie Urheberrechtlich geschützt.

    Aber eine Kopie ("Scan") davon anzulegen, gibt den Einscannenden (in dem Falle Dirk) keine Rechte an dem Scan.

    Nur weil du einen Bild einscannst, heisst das noch lange nicht dass du jetzt irgendwelche Rechte an dem Scan hälst.

    Ja Urheberrecht von Microsoft aber nicht Dirk

  • Natürlich habe ich urheberrecht an meinen Bildern. Bei Fotografien ist die Schöpfungshöhe extrem gering. Und die Art des Motivs sollte dabei auch keine Rolle spielen. Man könnte ja sonst nicht mal mehr nen Straßenzug fotografieren. Autos, häuser, motive, auf alles haben leute schon urheberrechte. Der Architekt des Hauptbahnhofs in Berlin hat die Bahn sogar verklagt, weil die am Ende den Bahnhof kürzer gebaut haben.

    Die reinen Markenrechte an der Packung dürften nur Verhindern, dass ich eine solche Packung herstellen dürfte, nicht diese abzubilden!

    Am Ende ist es mir wirklich latte, da die bilder ja auch nicht per Deeplink geladen werden, sondern als thumbnail kopie auf dem ebay server liegen. Das beste daran wäre, das der honk sich vielleicht mal aussagekräftige bilder für seine aktion besorgt.

    aber ich finde das zeigt, wie man als normalo voll geld liegenlässt, welches klagehansel fröhlich mitnehmen würden. Wobei ich es im Jahr 2013 schon echt verwegen finde, bei ebay bilder aus dem netz zu klauen. Entweder wird man vom rechteinhaber belangt, oder der käufer meckert weils produkt nicht so aussieht...

  • Nicht in dem Maßen bei Fotografie. Die Regelung stammt noch aus einer Zeit als "knipsen" noch kein Volkssport war. Motivsuche, Beleuchtung, Anrangement, Komposition, Licht... Das will alles wohl durchdacht sein. Und meins ist auch noch eine Collage...


  • Natürlich habe ich urheberrecht an meinen Bildern. Bei Fotografien ist die Schöpfungshöhe extrem gering. Und die Art des Motivs sollte dabei auch keine Rolle spielen.


    Bitte was? Die Art des Motivs spielt eine grosse Rolle, Werke der bildenden Künste (Bildhauerei & Co) haben gerade bei Fotographien Sonderregelungen.

    Und Schöpfungshöhe ist bei einer Verpackung mit ziemlicher Sicherheit gegeben, da wurden Leute schon wegen weniger verknackt.

    Es ist zwar richtig dass der Urheber bei Bildnissen seines Werks (aka. Scan) die Verwielfältigung nicht untersagen darf, aber nur wenn sie nicht gewerblich sind (UrhG §60). Das gilt aber nicht fürs Internet, weil das unter öffentlichen Zugänglichmachung, und dafür brauchst du Erlaubnis. Du also kein Recht darauf hast, Scans oder Fotos von urheberrechtlich geschützten Bildern einfach so im Internet zu verbreiten, es sei denn der Urheber des abgebildeten Werks gibt dir die explizite Erlaubnis.


    Man könnte ja sonst nicht mal mehr nen Straßenzug fotografieren. Autos, häuser, motive, auf alles haben leute schon urheberrechte. Der Architekt des Hauptbahnhofs in Berlin hat die Bahn sogar verklagt, weil die am Ende den Bahnhof kürzer gebaut haben


    Richtig, öffentlich sichtbare Kunstwerke dürfen fotografiert werden. UrhG §59.

    Daraus kannst du aber nicht ableiten, dass nicht-öffentliche Kunstwerke, z.B. Bilder oder Gemälde oder Statuen in Gallerien beispielsweise, oder irgendwelche Texte und Bilder einfach abfotografiert oder eingescannt und weiterverbreitet werden dürfen.

    Einmal editiert, zuletzt von gandro (31. Januar 2013 um 18:28)

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