Pseudonyme sollen weiterhin erlaubt, Behörden aber auf Namen und Adresse zugreifen können. Kleine Plattformen wie das FPÖ-nahe Portal unzensuriert.at sind von der Regelung ausgenommen.
Online-Verkaufsplattformen sind aus der Regelung explizit ausgenommen, reine Bewertungsplattformen wie etwa Yelp nicht. Somit wären etwa das STANDARD-Forum und andere Tageszeitungen klar betroffen. Plattformen, die kein Geld verdienen, auch nicht mit Werbung, sind explizit ausgenommen. Doch auch Seiten, die häufig dafür kritisiert werden, Hasspostings stehen zu lassen, etwa das FPÖ-nahe Portal unzensuriert.at, bleiben somit von der Regelung ausgenommen. Blümel begründet das damit, dass dadurch kleine Plattformen und Start-ups befreit wären, die sich die Umsetzung der Vorgaben womöglich nicht leisten könnten.
https://derstandard.at/2000101143621/…t-hohen-Strafen