ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger

  • Hallo,

    ich wollte fragen, wie die ebay-Registrierung abläuft, speziell wenn man unter 18 ist. Wäre es legal ein falsches Geburtsdatum anzugeben? Ich bin fast 17 und kann mit Geld sehr gut umgehen, würde also nichts übertriebenes überteuertes ersteigern, was ich nicht bezahlen könnte. wie läuft die Schufa Prüfung ab. Was ist wenn man nicht in der Schufa-Liste icht eingetragen ist, wird man da eingetragen. Gleicht ebay die Daten zwecks dem Alter ab? Bekommt ein Brief von ebay? Fragen über Fragen?

    Gruß an alle

    Sweet Apple

  • Wenn du unter 18 bist darfst du dich nicht anmelden, da du nicht voll geschäftsfähig bist. (Ist das richtig so?)
    Egal, ob du mit Geld gut umgehen kannst, oder nicht. Zu den anderen Fragen kann ich dir nichts sagen, aber ist es nicht irgendwie möglich, dass du dich über deine Eltern registrierst?

  • also man bekommt post von ebay zur verifizierung in der ein code ist den man später angeben muss, bei mir gabs motze und standpauke von den eltern.

  • Wenn Du ein falsches Geburtsdatum angibst und das irgendwann herauskommt, haften Deine Eltern dafür, weil Du minderjährig bist. Wie die Prüfung bei eBAy im einzelnen abläuft, entzieht sich meiner Kenntnis - ich bin schon solange da registriert, daß das damals noch ganz easy war. Ob Du mit Geld gut umgehen kannst oder nicht, ist völlig unerheblich, solange Du nicht volljährig bist - es gibt auch 12-jährige, die gut Auto fahren können, dürfen das natürlich trotzdem nicht.

    "I think that computer viruses should count as life. I think it says something about human nature that the only form of life we have created so far is purely destructive. We've created life in our own image."
    (Stephen William Hawking)
    (Igor bevölkert das Winhistory-Forum seit dem 21.09.2006)
    (In the rpg commonly known as rl, Igor got an extra life on March 28, 2009)

  • aber: Spätestens bei telefonischem kontakt oder streitfall fällt es auf, nbeim streitfall musst du nämlich im schlimmsten falle vor gericht erscheinen.

  • Bei ebay habe ich mittlerweile 3 versch. Anmeldeverfahren kennengelernt:
    Ich habe mich vor Jahren einfach so angemeldet, also ohne irgendeiner Überprüfung oder sonst was. Lief auch nicht anders ab als das anmelden in einem Forum.
    Ein paar Jahre später dann bekam man nach der Anmeldung einen Brief in dem ein Code stand welchen man dann bei ebay eingeben mußte um sein Account freitzuschalten.
    Mittlerweile geht das auch telefonisch, man erhält kurz nach der Anmeldung einen Anruf (je nach Belieben auch erst zu einem späteren Zeitpunkt) wo man den Code angesagt bekommt.

    Wie auch immer, wenn du unter 17 bist kannst du ja deine Eltern fragen ob sie sich statt dir anmelden. Da du sowieso nix utopisches kaufen möchtest werden die da sicher nix dagegen haben.

  • Ausserdem überprüft ebay jede Person via Schufa.
    Wenn du ein falsches Geburtsdatum angibst wird ebay das früher oder später rausfinden.

  • Zitat von Sje

    Ausserdem überprüft ebay jede Person via Schufa.
    Wenn du ein falsches Geburtsdatum angibst wird ebay das früher oder später rausfinden.

    Die Prüfen das doch bei der Anmeldung, oder warum glaubst du muss man sich dann per Code verfifizieren, wenn man nicht in der Schufa steht...

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  • Zitat von Benjamin92

    Ich hab mich damals über meine Eltern angemeldet. Gibts die Schufa Liste nur in Deutschland, oder auch in Österreich?


    Grundsätzlich ist die Schufa eine privatwirtschaftliche AG, also keine staatliche Behörde. Vermutlich wird Österreich etwas ähnliches haben.

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  • mein bruder hat sich einfach so angemeldet, damals war er 14, und hat auch diesen brief bekommen. Also das klappt schon...

  • Zitat von Benjamin92

    Es ist aber rechtlich nicht erlaubt, und du kannst ziemlich viel Ärger bekommen.


    Wie bereits oben gesagt - den Ärger bekommen bei minderjährigen die Erziehungsberechtigten, also i.d.R. die Eltern.

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  • Lol, ich hab mich vor einem Jahr mit Zustimmung meiner Eltern bei Ricardo.ch angemeldet, als 21 Jähriger, gab bis jetz keine Probs.

    IBM Thinkpads: 340CSE, 360PE, 240, 701CS, 380XD, 760XD, 600X, R30, T23,T30, X30, 2x X40, X60s, T41, T43p, R50e, R52, R61, T500, X200s, X201, X220.

  • Zitat von Oldie-schrauber

    Lol, ich hab mich vor einem Jahr mit Zustimmung meiner Eltern bei Ricardo.ch angemeldet, als 21 Jähriger, gab bis jetz keine Probs.


    Hauptsache, Deinen Eltern ist bewusst, daß sie im Zweifelsfall den Kopf für Dich hinhalten müssen...

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  • Zitat von Igor Todeshure

    Wie bereits oben gesagt - den Ärger bekommen bei minderjährigen die Erziehungsberechtigten, also i.d.R. die Eltern.

    Worin unterscheiden sich eigentlich „gesetzlicher Vormund“ und „Erziehungsberechtigter“?

    • • • – • – – • – –

  • Bei meiner Registrierung gab es nichts dergleichen, habe mir vorerst nur einen Testaccount erstellt ("Teststraße in 12345 Teststadt"). Der Account funktioniert noch heute, ich benutze ihn eben nie - kein Brief, keine Schufaabprüfung.
    Ich habe mir anschließend einen richtigen Account angelegt, der noch heute funktioniert, ebenfalls ohne Brief oder Schufaprüfung.

    In deinem Fall hätte ich folgende Lösung: Vielleicht hast du ja einen Freund der mind. 18 Jahre alt ist, fragst ihn, ob er Dinge für dich verkauft oder ersteigert, das sollte genauso gut klappen. Wenn du mutig bist, kannst du dich auch einfach so registrieren, nur wenn es mal Unstimmigkeiten gibt, ziehst du den Kürzeren, es ist und bleibt nunmal illegal sich u18 bei ebay und co zu registrieren.

  • Zitat von s4ndwichMakeR

    Worin unterscheiden sich eigentlich „gesetzlicher Vormund“ und „Erziehungsberechtigter“?


    Das hatten wir in Rechtskunde in der Altenpflegeschule. Personen unter 18 Jahre haben einen Erziehungsberechtigten - das ist immer so, Personen ab 18 Jahren ggf. einen Betreuer (früher "Vormund"), sofern das Vormundschaftsgericht einen bestellt hat.

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  • Zitat von Igor Todeshure

    Das hatten wir in Rechtskunde in der Altenpflegeschule. Personen unter 18 Jahre haben einen Erziehungsberechtigten - das ist immer so, Personen ab 18 Jahren ggf. einen Betreuer (früher "Vormund"), sofern das Vormundschaftsgericht einen bestellt hat.

    Also kann ein unbeschränkt geschäftsfähiger Deutscher logischerweise keine Erziehungsberechtigten haben.

    Danke. :)

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