Servus miteinander,
Ich wollte mir gestern eine Kopie von meinem 5,25" Diskettensatz Windows 3.0 machen. Als ich die erste Diskette Kopiert habe (unter DOS) kam die Meldung "Eine weitere Kopie dieser Diskette anfertigen (Y/N)". Ich habe die Diskette 2 eingelegt. Denn ich habe gemeint das ist eine weitere andere Diskette zu Überspielen (die zweite), doch dann Kopierte er die Dateien der Diskette 1 auf die zweite (Originale) Diskette. Jetzt habe ich die 2. Diskette nicht mehr. Kann man sich nur die 2. irgendwie legal beschaffen(kostenlos)?
Schonmal Danke
Gruß Johann
Windows 3.0 Disk 2
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Google?
Sonst schick mir eine PN, ich habe die Zweite Disk in Englisch... (Wenn Legal!?!)Blue-Fox
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soweit ich weiss, ist es nicht legal...ich hab aber ne virtuelle festplatte mit windows 3.1 english...
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Googlen kann er trotzdem...
Blue-Fox
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OK dann versuchs i mal mit googlen
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Wenn man sich von Google eine Windows Diskette downloaded dann ist das doch auch illegal?!
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Nein es ist weder legal das zu tauschen, noch sich sonstwo herunterzuladen.
Übrigens bei Google kann man nichts runterladen; Google zeigt höchstens Seiten an, wo du das runterladen könntest.
Aber mal ganz nebenbei: Um Windows 3.0 kümmert sich glaub ich keiner mehr
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hätte der nicht warnen müssen, das die diskette nicht leer ist?
wenn du nen glaubhaftes foto von der diskette geben kannst, kann man dir glaub ich helfen. aber welche sprache bruachst du? habe selbst 5,25 nur in englisch. müsste man evtl. rekonstruieren was drauf war. habe nämlich auf 3.5 zoll ne deutsche. -
Ich galube Win3.0 gehört garnich mehr zu MS valiue so ist das doch glaub ich legal eine Disk runterzuladen.
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ich hab mal gelesen, das es selbst noch illegal wäre, windows 1 zu downloaden. allerdings interessiert sich MS kaum noch dafür...:D
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Zitat von husan
ich hab mal gelesen, das es selbst noch illegal wäre, windows 1 zu downloaden.
Ist es auch.Das Urheberrecht bei Software ist im Grunde ganz einfach:
Egal wie alt, egal woher, egal von wem: Software darf man ohne Erlaubnis des Erstellers nicht downloaden, brennen oder sonstwie weitergeben.
Bei OpenSource-Software, Free- oder Shareware hat man diese Erlaubnis, bei praktisch allem anderen nicht.
Ich persönlich halte allerdings nicht viel von der Sonderregelung für Software. Ist halt Lobbing. Bei anderen urheberrechtlich geschützten Werken (Filme, Bücher, Musik etc) darf man diese meist unter besonderen Bedigungen kopieren: Für Bildungszwecke oder für den Eigengebrauch (so darf man in der Schweiz z.B. Filme downloaden (nicht uploaden oder P2P), Software hingegen nicht.
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Zitat von Windows Reloaded
Ich galube Win3.0 gehört garnich mehr zu MS valiue so ist das doch glaub ich legal eine Disk runterzuladen.
Solange M$ alte SW nicht definitiv freigibt, kannste das vergessen. Schade, daß diese Märchen immer wieder auftauchen. Die werden dich wohl nicht strafrechtlich verfolgen, wenn sie spitzkriegen, daß Du die SW aus illegaler Quelle hast, deswegen ist das aber noch lange nicht erlaubt.
Überleg mal, warum man ein Technet-Plus-Abo braucht, um bei M$ MS-DOS 6.22 oder WIN 3.x saugen zu dürfen. -
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Zitat von husan
das gute Urheberrecht
genau genommen darf man nicht einmal das avatar von jemanden kopieren ohne erlaubnis...
Was, man bekommt es noch offiziel? Wusste ich gar nicht.
Stimmt da kann man sich das runterladen, hab mich auch schon gewundert...
Ich persönlich brauche garkeine Disk runetrzuladen^^ ich hab Win 3.11 Disks auf'm dachboden. -
Zitat von Dirk
hätte der nicht warnen müssen, das die diskette nicht leer ist?
wenn du nen glaubhaftes foto von der diskette geben kannst, kann man dir glaub ich helfen. aber welche sprache bruachst du? habe selbst 5,25 nur in englisch. müsste man evtl. rekonstruieren was drauf war. habe nämlich auf 3.5 zoll ne deutsche.
Dirk ich hab dir ne Mail geE-Mailt
Er hat nichts gesagt (unter Dos 7.1). -
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Zitat von Pain
Bei geistigem Eigentum ist das Urheberrecht für immer beständig? Korrigiert mich wenn nicht.
Das Thema ist interessant. Eine Firma „stirbt“ im Gegensatz zu einem Einzelentwickler, die als Urheberrechtsträger dauerhaft beständig ist, jedenfalls nie, damit kann auch kein Urheberrecht erlöschen. Die sich mir dabei stellende (eher wenn auch eher theoretische) Frage ist dabei nur, was bei Software-Firmen passiert, die ohne irgendeine Weiterführung unter den Fittichen einer anderen Firma erlöschen. Wer besitzt dann das Urheberrecht (das ja selbst bei einer Veröffentlichung als Abandonware noch existiert)? Verfällt dann das Eigentum 70 Jahre nach Tod des letzten Entwicklers oder was wäre dann anzuwenden? -
Ihr saugt euch tonnenweise Filme und Spiele, macht euch aber fast in die Hosen wegen 1,4MB aus dem letzten Jahrtausend... irgendwie niedlich...
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Als Ergänzung zu DosAmps Beitrag:
Im Gegensatz zum us-amerikanischen Copyright kann man sein (europäisches) Urheberrecht nicht verkaufen. Wenn ich etwas kreiere, dann bleibe ich bis über meinen eigenen Tod hinaus der Urheber. Ich kann mich lediglich vertraglich dazu verpflichten lassen, von diesen Rechten nicht mehr Gebrauch zu machen, anderen also die Nutzungsrechte zusprechen.
Bei Software gibts (bei euch) da Sonderregelung, dass nur der Arbeitgeber die Software verkaufen darf.Ensteht ein Werk durch mehrere Personen, wie oft bei Filmen oder Software, kenne ich nur für ersteres eine Regelung, da gilt:
Zitat§ 65 Miturheber, Filmwerke
(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
(2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.Ich denke, für in Softwarebuden entstandene Programme gilt vermutlich Absatz (1). Sicher bin ich aber nicht.
Grundsätzlich dürfte aber kein Hahn mehr nach 70jähriger Software schreien.
Wichtig ist immer zu beachten: Urheberrecht ist privates Recht. Der Staat darf erst handeln, wenn der Urheber seine Rechte verletzt sieht. Ohne Microsoft darf euch niemand eure Windows-Raubkopien streitig machen.
Und da wird Microsoft ganz sicher nicht mehr irgendjemandem der Windows 1.0 raubkopiert nachrennen.
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