Hallo,
darf ich mit Filezilla auf ftp-Servern rumstöbern, die nicht von mir sind - also z.B. auf dem ftp-Server von irgendeiner Softwarefirma oder so. Ist das erlaubt? Und darf man sich Dateien davon herunterladn?
Hallo,
darf ich mit Filezilla auf ftp-Servern rumstöbern, die nicht von mir sind - also z.B. auf dem ftp-Server von irgendeiner Softwarefirma oder so. Ist das erlaubt? Und darf man sich Dateien davon herunterladn?
Jeder, der eine Datensammlung ungeschützt ins Netz stellt, muss davon ausgehen, dass man dort frei zugreifen kann.
Das gilt auch für den Zugang zu Kommunikationsnetzwerken: Auf ein ungeschütztes WLAN kann jeder zugreifen; die Verantwortung trägt der Inhaber des Anschlusses. Wenn du über CB-Funk kommunizierst, musst du auch damit rechnen, dass andere Leute zuhören können.
Solange man keine illegalen Wege geht, um Zugriff zu (geschützten) Informationen zu erlangen, braucht man nix zu befürchten.
Was ist eigentlich wenn ein Passwort nur z.B. Passwort heisst?
Das ist ja leicht zu erraten, trägt der dem das Netzwerk gehört dann immernoch die Konsequenzen?
MS, Asus, Asrock, etc pp stellen ja mit absicht FTP Server ins Netz das man da selber gucken kann
Zitat von UnregistriertHallo,
darf ich mit Filezilla auf ftp-Servern rumstöbern, die nicht von mir sind - also z.B. auf dem ftp-Server von irgendeiner Softwarefirma oder so. Ist das erlaubt? Und darf man sich Dateien davon herunterladn?
Genau dafür sind die FTP Server wohl da..
Moment, das sind jetzt zwei rechtliche Bereiche:
Ich kenn die deutschen Gesetze zu den Themen nur ganz oberflächlich, aber ich denke folgendes kommt zum Zuge:
Einerseits §202a bis §202c des StGB, wo es um zulässige und unzulässigen Zugriff auf Daten geht, siehe: § 202a StGB Ausspähen von Daten
Das wichtigste da dürfte folgender Abschnitt sein:
Zitat(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Trifft bei FTPs ohne Passwortaufforderung wohl nicht zu.
Das andere ist das komplette Urheberrecht (siehe § 1 UrhG Allgemeines), da gilt grundsätzlich: Wenn du vom Urheber (also dem, der es erstellt hat, nicht der, der es bereistellt) keine Erlaubnis hast, es zu kopieren, darfst du es nicht kopieren.
Wenn da also Software auf dem FTP-Server lagert, brauchst du die ausdrückliche Erlaubnis des Herstellers, was idR nur bei Freeware und OpenSource (bzw Treiber und Updates bei Hersteller-FTPs) gegeben ist.
Aber ich bin kein Jurist.
Zitat(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich nehme mal an, daß ein Trivialpasswort wie das obengenannte Beispiel vor Gericht nicht der Einschätzung einer "besonderen Sicherung" standhält, da es in vielen Fällen das Default-Passwort ist und meistens in der öffentlich einsehbaren Doku im Klartext genannt ist. Wer also seinen FTP-Server eigentlich gerne sichern möchte, sollte sich auch Gedanken über ein halbwegs sicheres Passwort machen.
Btw, habt ihr schon den Werbespot gesehen, der derzeit vor der Benutzung unsicherer Passworte beim z.B. Online-Banking warnt, gesehen?
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