Zitat von Chrisse[Da kannse auch nich mit Zeugnisverweigerungsrecht oder dem Fehlen des selbigen kommen, schlicht weil es für das Forum nicht definiert ist. Der "Zeuge" ist nach Regeln nicht zur Aussage den Administratoren gegenüber verpflichtet, ergo ist im Winhistory-forum das Zeugnisverweigerungsrecht implizit omni-präsent.
Oder kurz: Ein Zeignisverweigerungsrecht ist überflüssig, da keine Pflicht zur Aussage besteht.
Das liegt daran, dass man in den Regeln kein umfassendes Werk über die Abläufe im Forum stellen will, um sie transparten und übersichtlich zu halten.
Dazu gehört eine Art "Gentleman Agreement", welches eben besagt, dass man der Community nicht schadet und dass man weder durch Unterlassen noch durch eine Handlung der Community Schaden zufügt.
Sollte die Vereinbarung, die auf dem gesunden Menschenverstand beruht, nicht mehr greifen, hat man für solche offensichtliche Fälle einen Ermessensspielraum an die Moderatoren und Administratoren gegeben, den sie auch nutzen können.
Oder möchtest du lieber, dass in Zukunft jemand wegen Verstoßes gegen § 132 Absatz 3 der Forenregelen die zweite Verwarnung bekommt, weil die erste Verwarnung gemäß § 48 Absatz 4 Satz 1 ausgesetzt werden kann wenn einer der Fälle von § 120 der Forenregeln eintritt?