[News]Neue 3D-Katastrophe bei Nvidia

  • Zitat von Dany

    hast ja noch 1,5 jahre ;)



    Ist doch für ihn bestimmt sehr beruhigend, wenn er runterzählen kann, wie die Zeit abläuft bis sein Grafikchip stirbt...

    Nobody will ever need more than 640KB RAM! Bill Gates, 1981

  • Und bei den neuen 55nm Chips scheint es laut Winfuture auch solche defekte zu geben :D
    Mich als ATI-User kann das nur freuen.
    [url=http://winfuture.de/news,41910.html]WinFuture.de - Nvidia: Fehler offenbar auch bei neuen 55-nm-Chips[/url]

  • nachtrag:

    so, die karte is verreckt, der hersteller will das reparieren

    frage: ersetzen die das mainboard und tun ne funktionierende karte gleicher bauart (somit defekt) rein oder müssen die mir das geld erstatten?

  • Zitat von iSuSE

    nachtrag:

    so, die karte is verreckt, der hersteller will das reparieren

    frage: ersetzen die das mainboard und tun ne funktionierende karte gleicher bauart (somit defekt) rein oder müssen die mir das geld erstatten?


    Grundsätzlich dürfen sie erstmal ein bis zwei Nachbesserungsversuche starten, sprich reparieren. Erst danach kannst Du sagen, daß Du kein Vertrauen mehr darin hast, daß die das jemals dauerhaft hinkriegen werden und Wandlung (sprich Geld zurück) verlangen.

    "I think that computer viruses should count as life. I think it says something about human nature that the only form of life we have created so far is purely destructive. We've created life in our own image."
    (Stephen William Hawking)
    (Igor bevölkert das Winhistory-Forum seit dem 21.09.2006)
    (In the rpg commonly known as rl, Igor got an extra life on March 28, 2009)

  • Zitat von Randy

    Stellt sich nur die Frage, was den Hersteller günstiger kommt: Austausch oder Reparatur.

    ich würde sagen austausch, denn eh man den fehler findet, dann wieder korrigiert, kann schonmal einige bezahlte arbeitszeit vergehen.

  • Zitat von dancle



    ich würde sagen austausch, denn eh man den fehler findet, dann wieder korrigiert, kann schonmal einige bezahlte arbeitszeit vergehen.



    Die kosten dafür wird doch eh Nvidia übernehmen dürfen?

    Nobody will ever need more than 640KB RAM! Bill Gates, 1981

  • Zitat von Igor Todeshure


    Grundsätzlich dürfen sie erstmal ein bis zwei Nachbesserungsversuche starten, sprich reparieren. Erst danach kannst Du sagen, daß Du kein Vertrauen mehr darin hast, daß die das jemals dauerhaft hinkriegen werden und Wandlung (sprich Geld zurück) verlangen.

    AFAIK ist das rechtlich nicht geregelt.
    Du hast nur Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages, also auf ein funktionierendes Produkt.
    Gleichwohl wird das allerdings öfter so gehandhabt.

  • Ähm, doch ? Gesetzliche Gewährleistung sieht erst max. 2 Reparaturversuche vor, erst dann die komplette Rückgabe. Aber jeder Händler handhabt das so, wie es für ihn am einfachsten/günstigsten ist. Gerade bei kleinen günstigen Produkten wird oft sofort getauscht, da die Reparatur zu teuer/aufwändig wäre.

  • wird überhaupt heute noch im computer etwas repariert? Wird doch gleich alles großzügig getauscht.

    die meisten händler schicken es aber auch nur meist weiter, bei kulanz oder nerven geben die nach nen eigenen test aber auch gerne ersatz, wenns welchen gibt. musste auch rumnörgeln damit csv mein gigabyte board (1 monat) nicht 6 wochen bei gigabyte belässt. allerdings hatte ich dann nen modell ohne raid wiederbekommen, versehentlich hatten die mir nämlich eins mit verkauft.

  • Zitat von Randy

    Ähm, doch ? Gesetzliche Gewährleistung sieht erst max. 2 Reparaturversuche vor, erst dann die komplette Rückgabe. Aber jeder Händler handhabt das so, wie es für ihn am einfachsten/günstigsten ist. Gerade bei kleinen günstigen Produkten wird oft sofort getauscht, da die Reparatur zu teuer/aufwändig wäre.


    Also laut Gesetz hat der Kunde die Wahl, ob er Wandlung, Minderung oder Nachbesserung wünscht. Der Händler darf aber in die AGBs reinschreiben, daß er sich erstmal das Recht zur Nachbesserung vorbehält, bevor nach deren Scheitern der Kunde die Wandlung oder Minderung verlangen darf. Schreibt der Händler das mit der Nachbesserung nicht in die AGBs, kann der Kunde auch sofort ohne Nachbesserung die Wandlung oder Minderung verlangen.

    "I think that computer viruses should count as life. I think it says something about human nature that the only form of life we have created so far is purely destructive. We've created life in our own image."
    (Stephen William Hawking)
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    (In the rpg commonly known as rl, Igor got an extra life on March 28, 2009)

  • soweit ich weiss darf der hersteller (nicht kunde!) entscheiden, was hier passieren soll (selbst wenn er nichts von wegen recht auf nachbesserung in der AGB stehen hat); denn zur erfüllung des kaufvertrags reicht zuerst mal auch nachbesserung, damit das produkt wieder funktioniert; und wie soll man hier nachweisen, dass die karte nicht wieder in nem jahr hin ist? da ist die garantie schon weg...

  • Zitat von iSuSE

    soweit ich weiss darf der hersteller (nicht kunde!) entscheiden, was hier passieren soll (selbst wenn er nichts von wegen recht auf nachbesserung in der AGB stehen hat); denn zur erfüllung des kaufvertrags reicht zuerst mal auch nachbesserung, damit das produkt wieder funktioniert; und wie soll man hier nachweisen, dass die karte nicht wieder in nem jahr hin ist? da ist die garantie schon weg...


    Dann weißt du falsch: § 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

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