Lizenzrecht von Alpha und Betas

  • wenn der softwareentwickler seine software an dich bspw. als alpha/beta tester verteilt hat, darfste es nutzen. sonst nicht.

  • Beitrag von hecken (8. Januar 2011 um 16:36)

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  • Der Lizenzgeber kann trotzdem die Alpha/Beta in Funktion oder Laufzeit einschränken. Oder das man sie nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr nutzen darf. Außerdem kann er dich auch zur Verschwiegenheit verpflichten. All das muss man vorher abklären, ansonsten kann man schnell in rechtliche Fallen tappen.

  • Zitat von friedrichheinze

    Warum sollten sich die Lizenzrechte durch das Aufpappen eines "Beta"-Stickers ändern?


    Weil es aus Sicht des Herstellers und auch der Rechtsprechung zu einem anderen Produkt wird.

    "I think that computer viruses should count as life. I think it says something about human nature that the only form of life we have created so far is purely destructive. We've created life in our own image."
    (Stephen William Hawking)
    (Igor bevölkert das Winhistory-Forum seit dem 21.09.2006)
    (In the rpg commonly known as rl, Igor got an extra life on March 28, 2009)

  • Bei ner Beta darf man zB keine Zeitbeschränkung umgehen (Timebomb). Ansonsten hat der Hersteller die üblichen Rechte, viele nehmens aber relativ locker im Vergleich zu den Endprodukten.

    Spoiler anzeigen


    Haupt-Laptop:
    Dell Vostro 3560 - i7-3632QM, 6GB
    Rechenknechte:
    Lenovo - i5, 4GB
    Medion - Pentium Dual Core, 3GB
    IBM T60 - Core Duo, 2GB
    Lenovo T400 - Core2Duo, 2GB
    Server:
    Sony - Pentium M, 512MB
    Unbenutzt:
    Noname - Celeron D, 1GB

  • Ich hatte in den 90ern Betas von IBMs OS/2 Warp3 und Warp4 in den Fingern. Im beiliegenden Booklet stand z.B. sinngemäß, daß es nach einem bestimmten Datum bzw. zwei Monate nach offizieller Verfügbarkeit des Endprodukts nicht mehr benutzt werden durfte - ja nach dem, welcher Zeitpunkt eben früher eintraf.
    Nochmal @friedrichheize: ein Produkt wird nicht nur durch seinen Inhalt sondern u.a. auch durch seine Bezeichnung seitens des Herstellers definiert: W7-Enterprise und W7-Ultimate haben den gleichen Funktionsumfang aber unterschiedliche Lizenzierungsmodelle - daher sind es auch unterschiedliche Produkte.

    "I think that computer viruses should count as life. I think it says something about human nature that the only form of life we have created so far is purely destructive. We've created life in our own image."
    (Stephen William Hawking)
    (Igor bevölkert das Winhistory-Forum seit dem 21.09.2006)
    (In the rpg commonly known as rl, Igor got an extra life on March 28, 2009)

  • glaube heinze wollte eher darauf hinaus, dass bei einem Produkt "blabla Beta" der Hersteller auf genau die gleiche art und weise vorschreiben kann, wie man damit umgehen kann und das auf die rechtssprechung ansich keine Auswirkungen hat

  • das heisst, das ich mir die longhorn-betas ann ****h schmieren kann??
    (ich mag das design und will das system im vergleich zu XP und vista testen)

    [size=4]-drinkpc-[/size] =:drink:


    Einmal editiert, zuletzt von penguin (3. April 2011 um 18:33)

  • Nunja :) mein Windows xp Release Candidate 1 hat eine Timebomb von 180 Tagen drin, d.h. da die Aktivierung nicht mehr möglich ist, da Microsoft den Product Key gesperrt hat, nachdem Windows xp herausgekommen ist, ist das RC1 nur noch maximal 30 Tage möglich zu testen :)

    Ich hatte mal 2001 eine Office 2002 Beta1 mit 17 Language Packs, die geht heute auch nicht mehr zu installieren, auch nicht mit Datekill, da Microsoft in die MSI irgendwas eingebaut hat :D

    Trotzdem muß man sagen, dass Windows NT-Betas und RCx immer zu installieren gehen, und "nutzbar" sind, auch wenn nur für eine Stunde wenns hart auf hart kommt, aber Windows 9x Betas nicht mehr zu benutzen sind, nach der Installation.

    Meine Windows 7 RC1 DVD (ja original MS :D) geht bis heute noch zu benutzen :)

  • Beitrag von penguin (12. April 2011 um 20:56)

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