hallo,
ich habe einen kostenlosen account bei megaupload, jetzt habe ich mir eine Sicherungskopie von einer XP-CD erstellt. Ich wollte das die Sicher ist und ich sie von überall abrufen kann, (wenn notwendig). Ich wollte fragen ob das legal ist wenn ich das im Dateimanager von mir hochlade. Oder ob ich das iso erst in ein rar oder zip archiv mit passwort reinziehen muss.
Upload bei megaupload legal?
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Ist in jedem Fall illegal, du darfst nicht einfach ne ISO von urheberrechtlich geschützter Software ins Netz stellen. Auch wenn ein Passwort drauf liegt.
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Zitat von mrshadowtux
Ist in jedem Fall illegal, du darfst nicht einfach ne ISO von urheberrechtlich geschützter Software ins Netz stellen. Auch wenn ein Passwort drauf liegt.
Naja er stellt sie ja nicht "ins Netz" in dem Sinne. Wenn ich das richtig verstanden habe will er das ja nur da hochladen und nicht anderen zugänglich machen oder verbreiten. Und afaik bekommt per default ja nur derjenige, der etwas Uploaded nen Link zu der Datei. Dann wäre das Hochladen ja quasi nur eine Speicherung auf einem Remote-medium, solange er den Link nicht weiter gibt. -
genau in dem Punkt war ich mir ja nicht sicher
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Das dürfte glaub ich juristisch erst noch ausgefochten werden müssen. tendenziell müsste das hochladen in die cloud legal sein, ansonsten machen viele dienste keinen sinn, das verfügbarstellen an dritte dürfte hingegen nicht rechtens sein. Der Knackpunkt ist jetzt zu klären was schon eine verfügbarstellung ist. fakt ist rapidshare & co ist offen, nur ist es sehr unwahrscheinlich das man ohne link da ran kommt. Dagegen sind onlinefestplatten meist verschlüsselt.
Oder anders gesagt man kann sich nicht drauf verlassen, sicherer fährt man sicher mit sowas:
Windows Live Skydrive – 25 GB kostenloser Speicherplatz auf Ihrer Online Festplatte
Wobei die Server vermutlich in den usa sind und da wieder die frage des lokalen rechts gilt. -
Hmm trotzdem schwierig zu sagen. Ich denke mal, wenn du es per SFTP auf irgendnen Server lädst, auf den auch wirklich nur du Zugriff hast, sollte die Sache anders aussehen.
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Zitat von Dirk
Das dürfte glaub ich juristisch erst noch ausgefochten werden müssen. tendenziell müsste das hochladen in die cloud legal sein, ansonsten machen viele dienste keinen sinn, das verfügbarstellen an dritte dürfte hingegen nicht rechtens sein. Der Knackpunkt ist jetzt zu klären was schon eine verfügbarstellung ist. fakt ist rapidshare & co ist offen, nur ist es sehr unwahrscheinlich das man ohne link da ran kommt. Dagegen sind onlinefestplatten meist verschlüsselt.
Oder anders gesagt man kann sich nicht drauf verlassen, sicherer fährt man sicher mit sowas:
Windows Live Skydrive – 25 GB kostenloser Speicherplatz auf Ihrer Online Festplatte
Wobei die Server vermutlich in den usa sind und da wieder die frage des lokalen rechts gilt.das ist nichts, da kann eine Datei maximalst 50MB groß sein.
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war nur nen beispiel. aber ne gute einschränkung, vermutlich wirklich um unattraktiver gegenüber filesharer zu sein.
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machst es ja nich öffentlich, selbst wenns illegal wäre, egal kommt eh keiner drauf o_O
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Ich wollts ja nur mal wissen
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Die Sache ist eigentlich eindeutig. Ist der Upload von anderen downloadbar, hast du Software ohne Genehmigung des Rechteinhabers verteilt. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Archiv passwortgeschützt ist oder der Link nicht verteilt wird. Einzig bei einem richtig verschlüsselten Archiv, wie etwa einem True-Crypt-Image, kann man dir nicht nachweisen, dass es sich dabei um ein urheberrechtlich geschütztes Produkt handelt - illegal ist es trotzdem und die Absicht kann man dir trotzdem unterstellen, sollte sich herausstellen, dass du das Passwort und den Link an dritte weitergegeben hast.
Hast du die Datei auf einem Server liegen, auf den nur du Zugriff hast (z.B. passwortgeschützter FTP oder SSH Server), so ist das ein privater Ordner, den du in die Cloud verlegt hast. Ein Upload hierher ist kein Verstoß gegen das geltende Urheberrecht.
Einige Lizenzen hingegen, die irgendwie auch in Deutschland gelten, erlauben nur eine Kopie der Software. So absurd es klingt, aber die Kopie der laufenden Software im Arbeitsspeicher ist damit gemeint (so hab ich es in der Vorlesung "Internet-Recht" gelernt). Somit wäre theoretisch auch der Upload auf einen Privatserver nicht rechtens.
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