• Nabend,

    ich weiss nicht obs hier ins Forum passt aber egal ;)

    Klemmi erzählte mir gerade, dass er für den Computerservice für den er gejobt hat ein ToDo-Listen-Script mit PHP geschrieben hat, schön mit Benutzerverwaltung und allem drumm und drann. Diese Script verkauft der Laden dann an seine Kunden.

    Nun meinte klemmi, der das ganze ja geschrieben hat,

    Zitat

    (22:05:44) klemmi: und ich habs eben mir dann "geklaut" - normalerweise darfst das, was du da machst ja nich mit heim nehmen
    (22:05:51) klemmi: ich nutze es (noch) nich


    Wie sieht das ganze rechtlich aus? Er hats geschrieben, der PC Laden macht Geld damit, in wiefern hat er dann noch Rechte drann / darf (weiter)verwenden?

    Hat da irgendwer was genauere Informationen zu?

  • Das hängt von seinem Arbeitsvertrag ab: die meisten Verträge haben Klauseln, die geistige schöpferische Leistungen automatisch in Firmenbesitz übergehen lassen.

    "I think that computer viruses should count as life. I think it says something about human nature that the only form of life we have created so far is purely destructive. We've created life in our own image."
    (Stephen William Hawking)
    (Igor bevölkert das Winhistory-Forum seit dem 21.09.2006)
    (In the rpg commonly known as rl, Igor got an extra life on March 28, 2009)

  • Zitat von Igor Todeshure

    Das hängt von seinem Arbeitsvertrag ab: die meisten Verträge haben Klauseln, die geistige schöpferische Leistungen automatisch in Firmenbesitz übergehen lassen.

    "Arbeitsvertrag" er sagt es war mehr n Praktium, zwar mit Vertrag aber für ein paar Wochen arbeiten geht man bei so einem Vetrag natürlich nich auf Details...

  • Also ich finde, er hat das Recht, dieses Programm zu benutzen. Er darf es halt nicht weiterverkaufen. Ob das so stimmt, weis ich nicht, das ist nur meine persönliche Meinung.

  • wenn er es im rahmen seiner arbeit erstellt hat, hat er zwar das urheberrecht dran, aber der arbeitgeber das verwertungsrecht daran.

    allerdings ist bei software der urheberschutz sehr schwach. wenn er z.b. nur gängige routinen zusammengeklatscht hat, ist das alles nicht so richtig schützenswert.

  • Was verstehst du unter gängige Routinen?

    Eben php und mysql hergenommen und losgemacht... ;)

    Is nun nix absolut besonderes, das Ding, aber n bissl arbeit wars schon und benutzbar scheint es auch zu sein!

  • Zitat von klemmi

    Was verstehst du unter gängige Routinen?

    Es muss eigene kreative Leistung erkennbar sein.

    10 Print "Hallo"
    20 Goto 10
    zählt nicht unbedingt dazu. :fresse:


    Zitat

    Eben php und mysql hergenommen und losgemacht... ;)

    Is nun nix absolut besonderes, das Ding, aber n bissl arbeit wars schon und benutzbar scheint es auch zu sein!

    Wenn du dieses Programm wärend deiner Arbeitszeit bei der Firma gemacht hast, hat dein Chef/die Firma das Verwertungsrecht. Es sei denn, es ist vertraglich was anderes fixiert worden.

    Mich nerven Verschwörungstheoretiker

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

  • Im Gesetz ist es halt schwammig fixiert, so dass die Gerichte immer was zu tun haben. Am besten ändert er einfach 3 Stellen und behauptet es sei eine parallelentwicklung... :rolleyes:
    eine reine kopie, da wäre ich etwas skeptisch, aber hier und da ne methode optimieren. obwohl wenns einfach nur privat gemacht wird und der quelltext nicht nach außen gelangt dürfte der arbeitgeber auch keine probleme mit haben

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