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Sollte ich Gebühren verlangen?
pETe! Offline
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Beitrag #31
RE: Sollte ich Gebühren verlangen?
(01.02.2013 07:07)Dirk schrieb:  Ich sehe nicht das ich das Urheberrecht verletze. Das sind meine Bilder. Die Packung hat eigene Schutzrechte - trotzdem kann ich bilder von machen und verbreiten. Wo willst du sonst die grenze ziehen? Packung voll im Bild, Packung vorherrschend im Motiv, Packung im Motiv, Packung zufällig im MOtiv?

Die Packung hat ja wirklcih keine Persönlichkeitsrechte, in Sinne von Einschränkungen weil es eine Person ist. Gewerbliche Nutzung des Motivs liegt auch nicht vor, als das die Schutzrechte eine Rolle spielen würde. Kann kein Foto von machen und auf meine Betriebssoftware raufkleben.

UND UM DAS NOCH MAL FESTZUHALTEN: Das alles war nur als witzige Idee gemeint, aber ich merke beim Urheberrecht ist inzwischen nicht mehr zu spaßen...
Nun, ich sehe hier zwei Argumentationen:
a) Entweder, die Packung ist nicht weiter geschützt und darf verwendet werden, weil ihre Gestaltung so einfach ist, oder weil es ein Massenprodukt ist, oder weil es von Microsoft für nicht-kommerzielle Zwecke ausdrücklich erlaubt ist. In diesem Fall würde ja logischerweise ein Bild davon keine höheren Schutzrechte genießen, zumindest sofern es sich um ein bloßes Abbild (eine Kopie) handelt, und keine künstlerische Inszenierung oder so (Packung an exponierter Stelle fotografiert).
b) Die Packung ist geschützt. Die Nutzung erfolgt nur auf Grundlage der von Microsoft eingeräumten Rechte. Dann genießt man sicher keine besonderen Schutzrechte an einem einfachen Abbild (einer Kopie) der Packung. Schließlich hat die Rechte ja schon ein anderer (nämlich Microsoft). Ausnahme natürlich, wenn es wieder etwas künstlerisches wird.

Schlussendlich vermute ich mal, dass das einzige, was strittig wäre, der technische Aufwand zur Herstellung der Kopie ist, also sozusagen der "Abfotografierservice" oder Scanservice. Auch, wenn man solchen Aufwand dann nachträglich gelten macht, stellen sich natürlich mehrere Fragen:
1. Der geforderte Betrag müsste dem Aufwand gegenüber angemessen sein.
2. Anhand der allgemeinen Verfügbarkeit, und dass der Verkäufter bei ebay ja offensichtlich über eine Verpackung verfügt, ist es vermutlich schwer, besonders viel Geld zu verlangen, weil man die Packung verfügbar hält. Es könnte ja auch einfach jeder andere so einen Scan anfertigen.
3. In irgendeiner Weise den Scan weiter zu lizenzieren halte ich persönlich für nahezu ausgeschlossen. Man hat schließlich an der packung nur beschränkte Verwertungsrechte, alle Urheberrechte liegen bei Microsoft. Das ändert sich, soweit ich weiß, normalerweise auch nicht durch bloßes Vervielfältigen (scannen, kopieren, abfotografieren). Nur, wenn man beispielsweise ein besonderes Arrangement mit der Packung erstellt (denkbar z.B. Bürofoto mit der Packung im Schrank), kann man vielleicht an dem Gesamtbild, aber niemals am Bild der Packung einzeln, Rechte erwerben. Vermutlich wäre die Packung dann aber nur Beiwerk.

Du kannst ja 50 Cent Gebühr verlangen für das Einscannen und den Datentransfer, schließlich hat der das Bild ja von deinem Server heruntergeladen. Da könnte ich mir noch am ehesten vorstellen, dass du wenigstens eine kleine Chance hättest, da was zu bekommen. Aber es könnte natürlich auch sein, dass dir gesagt wird, du hättest damit rechnen müssen, dass Dritte das Bild von deinem Server laden, wenn du es öffentlich bereit stellst, und von der Darbietung her nicht zu erkennen ist, dass du eventuell für die Weiterverwendung Geld (im Rahmen der oben skizzierten, sehr begrenzen Möglichkeiten) verlangst.

Schadenersatz denke ich mal, kannst du auch schlecht fordern, da ich persönlich jetzt erst mal keinen Schaden erkennen kann, der dir entstanden ist.

Insgesamt kann man sagen: Das auf dem Bild gezeigte ist nicht deines. Sei froh, dass du es zeigen darfst. Aus dem Recht, es zu zeigen, kannst du aber schlecht ableiten, vorschreiben zu können, was anderen damit machen dürfen. Zumindest kann ich jetzt nichts erkennen, was du, bis auf das technische Erstellen und zur Verfügung stellen einer Kopie dazu beigetragen hast, dass es diese Ablichtung gibt.
01.02.2013 19:20
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